Preise

 

Seit dem 01.08.2020 gelten neue Vergütungsvereinbarungen, die sich wie folgt zusammensetzen.

 

 

Pflegegrad Pflegesatz Unterkunft/ Verpflegung Investitionskosten
1 53,38 29,32 13,06
2 68,44 29,32 13,06
3 84,62 29,32 13,06
4 101,48 29,32 13,06
5 109,04 29,32 13,06

 

Ausbildunsumlage pro Tag     1,82€
Betreuungsleistungen nach 43c   6,81€    207,16€

Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise (keine versteckten Kosten, Einzelzimmeraufschläge oder ähnliches).

 

 Rechnungsgrundlage sind 30,42 Tage pro Monat.

 

Seit dem 01.01.2024 werden noch Zuschläge auf die Pflegebedingten Kostenanteile und die Ausbildungsumlage gezahlt. Dies bedeutet, das es "Rabatt" auf den Eigenanteil gibt, abhängig von den  Gesamtmonaten (auch gestückelt) Vollstationärer Pflege im Pflegeheim.

  • 15 Prozenbis zu 12 Monate                          2452,31€ Eigenanteil
  • 30 Prozent bei mehr als 12 Monaten              2247,11€ Eigenanteil
  • 50 Prozent bei mehr als 24 Monaten              1973,38€ Eigenanteil
  • 75 Prozent bei sie mehr als 36 Monaten        1631,34€ Eigenanteil

 

Diese "Rabatte" sind übertragbar, man verliert sie also nicht bei einem Einrichtungswechsel. Die Eigenanteile bleiben bei einem Pflegegradwechsel immer gleich.

 

Gern beraten wir Sie persönlich zu den jeweils zu zahlenden Eigenanteilen. Wenn das Einkommen für die Deckung der Heimkosten nicht ausreicht, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung auf Hilfe zur Pflege.

 

 

Kurzzeitpflege

 

 

Die Kurzzeitpflege wird von den Kassen für maximal 56 Tage im Jahr bezahlt, aber Vorsicht! Den Pflegesatz und die Ausbildungsumlage trägt die Pflegekasse bis max. 1774,00€. Alles darüber hinaus muss selbst getragen werden.

 

Das bedeutet, das die Kurzzeitpflege bei höherem Pflegegrad sehr viel schneller ausgereizt ist.

 

Pflegegrad 2: 25 Tage

Pflegegrad 3: 20 Tage

Pflegegrad 4: 17 Tage

Pflegegrad 5: 16 Tage

 

Die Kosten für Unterkunft/ Verpflegung müssen in jedem Fall selbst bezahlt werden, hier kann gegebenenfalls jedoch auch der Entlastungsbeitrag verwendet werden.Vorraussetzung für Leistungen der Pflegekasse ist die Eingliederung in einen Pflegegrad ab 2.

 

Gegebenenfalls kann die Kurzzeitpflege noch um die Verhinderungspflege verlängert werden (grob gesagt verdoppeln sich dann die möglichen Tage). Hierfür muss der Pflegegrad jedoch schon mindestens 6 Monate bestehen.

 

Die Investitionskosten werden wärend der Kurzzeitpflege zum Großteil von dem Kreis der letzten Meldeadresse übernommen.

 

 

Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten, Leistungen, Unterstützungsmöglichkeiten. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter +49 4624 80600 oder über unser Kontaktformular.